Betreuungsleistungen werden aufgrund des persönlichen Bedarfs des Klienten und der Klientin erbracht. Hierzu zählen auch Entlastungsdienste für pflegende Angehörige und die Vermittlung von Tages- und Nachtstrukturen und Tagesheimen
Betreuungsleistungen werden aufgrund des persönlichen Bedarfs des Klienten und der Klientin erbracht. Hierzu zählen auch Entlastungsdienste für pflegende Angehörige und die Vermittlung von Tages- und Nachtstrukturen und Tagesheimen
Ziel der Tätigkeit ist in jedem Fall Stabilisierung oder gar Genesung der Krankheit bzw. ein verzögerter oder vermiedener stationärer Eintritt. Alle Leistungen werden nur auf ärztliche Verordnung und nach erfolgter Bedarfsabklärung durchgeführt.
Allgemeine Grundpflege bei Patienten oder Patientinnen, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen; Betten, Lagern; Bewegungsübungen, Mobilisieren; Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut; Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken.
Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten oder der Patientin und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit dem Arzt oder der Ärztin und dem Patienten oder der Patientin. Beratung des Patienten oder der Patientin sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege, insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der […]